Li, Shuailin Frankfurt am Main
Frankfurt am Main, HRA 46099
Publications
Opening of proceedings
810 IN 747/26 C-12-: In dem Insolvenzverfahren ███████████, geboren am ██████████, zuletzt: ████████████████████████████████ am Main, zz. unbekannten Aufenthalts, - beschränkt auf das übergegangene Vermögen der Chinesisches Restaurant Wangfu UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG - (AG Frankfurt am Main, HRA 46099), wurde am 22.10.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt: Rechtsanwältin Dr. Kerstin Becker, Trakehner Straße 7-9 /Gebäude B, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 71 67 99 80, Fax: 069/ 71 67 99 88 8, E-Mail: info@becker-krueger.de, Internet: www.becker-krueger.de. Dem Schuldner wird die Verfügung über sein gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an den Schuldner können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an den Schuldner geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin. Mit diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 810 IN 939/26 und 810 IN 1071/26 verbunden. Das Verfahren 810 IN 747/26 C-12- führt. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 22.10.2026
Security measures