AVRU-PA Kebab Fleischwarenproduktion und Großhandels GmbH Köthen

Stendal, HRB 16002

Insolvency proceedings Decisions during proceedings
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Today · Local Court Dessau-Roßlau

Decisions during proceedings

2 IN 403/16: In dem Insolvenzverfahren AVRU-PA Kebab Fleischwarenproduktion und Großhandels GmbH, Merziener Str. 107, 06366 Köthen (AG Stendal, HRB 16002), vertr. d.: ████████████, ████████████████████████████████, (Geschäftsführer), wurden durch Beschluss des …

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Decisions during proceedings

2 IN 403/16: In dem Insolvenzverfahren AVRU-PA Kebab Fleischwarenproduktion und Großhandels GmbH, Merziener Str. 107, 06366 Köthen (AG Stendal, HRB 16002), vertr. d.: ████████████, ████████████████████████████████, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt (§ 196 InsO) und der Schlusstermin auf Dienstag, 15.12.2026 um 14.00 Uhr vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Außenstelle 2, 06844 Dessau-Roßlau, Raum 012, bestimmt. Der Termin dient der Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und der Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse sowie zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen sowie zur Anhörung der Beteiligten zur eventuellen Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO. Der Insolvenzverwalter hat mitgeteilt und dargelegt, dass die vorhandene Masse zur Deckung der Kosten nach § 54 InsO nicht hinreichend ist. Es ist daher beabsichtigt, das Verfahren nach § 207 InsO einzustellen. Die Einstellung unterbleibt nur, wenn innerhalb einer Frist von 2 Wochen ein Auslagenvorschuss in Höhe von 1.300,03 EUR zu obigen AZ: 2 IN 403/16 eingezahlt wird Verfügbar ist ein Massebestand in Höhe von 26.714,04 EUR abzüglich noch anfallender Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind 1.312.251,33 EUR Insolvenzforderungen . Forderungen gemäß §§ 38; 39 InsO können nicht bedient werden. Die Schlussunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Außenstelle Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, zur Einsicht aus. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie Nachweise von Klageerhebungen für noch nicht festgestellte Forderungen sind bis zum Ablauf einer Ausschlussfrist von zwei Wochen seit der öffentlichen Bekanntmachung dem Insolvenzverwalter zu erbringen. Rechtsbehelfsbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden. Der Rechtsbehelf kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu muss die befristete Erinnerung und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 20.10.2026

17.07.2026 · Local Court Dessau-Roßlau

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2 IN 403/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVRU-PA Kebab Fleischwarenproduktion und Großhandels GmbH, Merziener Str. 107, 06366 Köthen (AG Stendal, HRB 16002), vertr. d.: ████████████, ████████████████████████████████, (Geschäftsführer), …

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