iConstructing GmbH Heilbronn
Stuttgart, HRB 775110
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4 IN 593/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. iConstructing GmbH, Lise-Meitner-Straße 4, 74074 Heilbronn, vertreten durch den Geschäftsführer ████████████ Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 775110 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: ██████████████████████, ████████████████████████████, Gz.: 26/00114 CB/SA/LH | Nachdem die Eigenverwaltung mit Beschluss vom 04.09.2026 aufgehoben wurde, wird die Tagesordnung für den Berichtstermin am Montag, 14.09.2026, 09:00 Uhr, ███████████████████████████████████, Sitzungssaal 7 wie folgt ergänzt : |Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO. Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 07.09.2026
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