THR Hamburg Hotelbetriebs- und Beteiligungs-GmbH Berlin
Berlin, HRB 277923
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3612 IN 445/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. THR Hamburg Hotelbetriebs- und Beteiligungs-GmbH, Hauptstraße 66, 12159 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer █████████████████████, Dr. █████████████ und █████████████████████, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 277923 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Betrieb von Hotels, Unternehmensberatung hat das Amtsgericht Charlottenburg durch die Richterin ██████████ am 11.09.2026 beschlossen: | Besonderer Termin zur Prüfung der nachgemeldeten Forderungen (besonderer Prüfungstermin, § 177 InsO) sowie Termin zur Erörterung des von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans vom 31.08.2026 und des Stimmrechts der Beteiligten sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan (Erörterungs- und Abstimmungstermin, § 235 InsO) wird bestimmt auf Mittwoch, 11.11.2026, 13.00 Uhr im Saal 218 des Hauptgebäudes des Amtsgerichts Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin. Der Insolvenzplan nebst Anlagen ist auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt. Sofern Stellungnahmen eingehen, können diese auf der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden. Der Termin dient möglicherweise auch zur Abstimmung über einen nach Erörterung seitens der Schuldnerin eventuell gemäß § 240 InsO vorgelegten, geänderten Insolvenzplan. Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen späteren gerichtlichen Beschluss, durch den nach Annahme des Plans durch die Beteiligten der Insolvenzplan bestätigt wird, die sofortige Beschwerde gemäß § 253 Abs. 2 InsO nur dann zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer 1. dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat, 2. gegen den Plan gestimmt hat und 3. mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Absatz 3 genannten Mitteln ausgeglichen werden kann. Zu dem Erörterungs- und Abstimmungstermin werden die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, die absonderungsberechtigten Gläubiger, die an der Schuldnerin beteiligte Person, der Sachwalter sowie die Schuldnerin geladen. Dieser Beschluss gilt zugleich als Ladung. Soweit Beteiligte an dem besonderen Prüfungs-, Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen und über den Insolvenzplan abstimmen möchten, werden Sie gebeten, ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 11.09.2026
Opening of proceedings