W.S.F. Zeichen- und Bürotechnik GmbH Rüdersdorf bei Berlin

Frankfurt (Oder), HRB 17324

Insolvency proceedings Decisions during proceedings
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Decisions during proceedings

3 IN 303/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma W.S.F. Zeichen- und Bürotechnik GmbH, Hans-Schroer-Straße 4 A, 15562 Rüdersdorf bei Berlin ist die Vergütung des Verwalters festgesetzt worden. Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenden Zustellungen des Insolvenzverwalters wurden auf Grund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 101.784,86€ nebst der gesetzlichen Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt. Die von dem Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge wurden in Höhe von 75 % für die Verfahrensgröße, dem Abwicklungsaufwand und dem Verfahrensergebnis festgesetzt. An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurden aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, █████████████████████████████████████████████ eingesehen werden. Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 300,00 € übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung gegeben. Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Die Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde / Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, eingelegt werden. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen - mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder - von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: - auf einem sicheren Übermittlungsweg oder - an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

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3 IN 303/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma W.S.F. Zeichen- und Bürotechnik GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 17324 FF), Hans-Schroer-Straße 4 A, 15562 Rüdersdorf bei Berlin, …

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3 IN 303/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma W.S.F. Zeichen- und Bürotechnik GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 17324 FF), Hans-Schroer-Straße 4 A, 15562 Rüdersdorf bei Berlin, …

16.03.2026 · Local Court Frankfurt (Oder)

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma W.S.F. Zeichen- und Bürotechnik GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 17324 FF), Hans-Schroer-Straße 4 A, 15562 Rüdersdorf bei Berlin, vertreten durch den …

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