Panda Family Kids and Parents Place UG (haftungsbeschränkt) Berlin
Berlin, HRB 270035
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3618 IN 11412/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Panda Family Kids and Parents Place UG (haftungsbeschränkt), Brigitte-Reimann-Straße 5, 12629 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin █████████████████ Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 270035 - Schuldnerin - | hat das Amtsgericht Charlottenburg am 03.09.2026 beschlossen: Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 01.10.2026 - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände - sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens - sowie Einwendungen gegen den Antrag des Insolvenzverwalters vom 02.09.2026 auf Festsetzung der Regelvergütung gemäß § 2 InsVV, der Auslagen gemäß § 8 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. Hinweise: In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung sowie zum Vergütungsantrag eingesehen werden. Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind 4.101,49 € Verteilungsmasse abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters; zu berücksichtigen sind 365,33 € Masseverbindlichkeiten. An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 03.09.2026
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