Farya Maschinen Werke GmbH vertr. d. d. GF Sassenburg
Hildesheim, HRB 206451
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35 IN 124/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Farya Maschinen Werke GmbH vertr. d. d. GF, An der Trift 19, 38524 Sassenburg (AG Hildesheim, HRB 206451), vertr. d.: █████████████, █████████████████████████████████, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf Dienstag, 01.12.2026, 10:00 Uhr, Saal 112, Amtsgericht Gifhorn, Am Schloßgarten 4, 38518 Gifhorn. Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über " besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar: der Veräußerung des Grundbesitzes Amtsgericht Gifhorn, Grundbuch von Westerbeck, Blatt 1494, Gemarkung Westerbeck, Flur 2, Flurstück 13/62, Gebäude- und Freifläche, 3.000m², zu einem Kaufpreis in Höhe von 100.000,00 € an Herrn ███████████████. Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach §§ 160, 162 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Gifhorn, 22.10.2026
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