fms Fernmeldeservice GmbH Ilmenau
Jena, HRB 306679
Publications
Decisions during proceedings
177 IN 232/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. fms Fernmeldeservice GmbH, Am Vogelherd 7, 98693 Ilmenau, vertreten durch die Geschäftsführer ██████████, ███████████ und ███████████████ Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 306679 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: ██████████████████████████, Rombach & Partner, ███████████████████████████████ | "Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts ███████████████, ██████████████████████████████, für die Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter werden wie folgt festgesetzt: Betrag in EUR Betrag in EUR Vergütung * zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer * Vergütung insgesamt * Auslagen * zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer * Auslagen insgesamt * Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen * Gründe Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 01.10.2026. Ausgehend von einem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von * EUR beträgt die Vergütung gem. § 12 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) * EUR (Regelvergütung). Der vorläufige Sachwalter beantragt hiervon einen Zuschlag von 55%. Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag wird Bezug genommen. Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des vorläufigen Sachwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben. Der vorläufige Sachwalter hatte in diesem Verfahren mit drei Geschäftsführern und 42 Arbeitnehmern zu tun. Es handelte sich um ein wirtschaftlich besonders anspruchsvolles Geschäftsfeld. Es war eine intensive Überwachung aufgrund hoher wirtschaftlicher Risiken notwendig. der vorläufige Sachwalter begleitete unter anderem die Kommunikation mit wesentlichen Auftraggebern und Lieferanten und stand in laufender Abstimmung mit der Geschäftsführung und den Verfahrensbevollmächtigten. ███████████ und Begleitung der Sanierungsmaßnahmen ging zudem deutlich über die Kenntnisnahme der Sanierungsplanung hinaus, der vorläufige Sachwalter war in die Sanierung unmittelbar eingebunden. An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt. " Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 22.10.2026
Decisions during proceedings
Decisions during proceedings
Decisions during proceedings
Decisions during proceedings
Opening of proceedings