ENRX GmbH Freiburg

Freiburg im Breisgau, HRB 621

Insolvency proceedings Decisions during proceedings
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Opening date 01.12.2025
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8 IN 679/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. EGE Abwicklungsgesellschaft mbH ehemals ENRX GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Lehener Straße 91, 79106 Freiburg Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 621 - Schuldnerin Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. André Berbuer, Güterhallenstraße 4, 79106 Freiburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. zustellen (Postzustellungsauftrag) formlos (elektronisch) formlos (elektronisch) formlos formlos8 IN 679/25 - 2 - Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der In- solvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 25.09.2026. Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegen- den Vermögenswert in Höhe von 4.729.078,57 EUR auszugehen.Der Ansatz der Berechnungs- grundlage ist aufgrund der Rechnungslegung und unter Würdigung der Wert im ursprünglichen Sachverständigengutachten (vor Verfahrenseröffnung) nicht zu beanstanden. Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 105 %. Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 25.09.2026 wird Bezug genommen. Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des vorläufigen Insolvenzverwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben. Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen: Betriebsfortführung für 2 Monate (40%)Arbeitnehmer / Insolvenzgeld (30%)Gläubigerausschuss (20%)Investorensuche (20%)Auslandsbezug (10%)Starke vorläufige Verwaltung (20%)Konzernverflechtungen (10%)De- fizite Buchhaltung (25%)Auf den Vortrag und die Begründung im Antrag des vorl. ██████████████████████ wird für die Details Bezug genommen.Im Rahmen einer Gesamtschau reduzierte der vorl. In- solvenzverwalter auf einen Anspruch in Höhe von 130% des Regelsatzes, dies sei ausreichend aber auch angemessen.Die Mitglieder des Gläubigerausschusses und die Vertreterin der Schuld- nerin haben dem Antrag in gestellter Form bereits zugestimmt. Entsprechende Erklärungen wur- den zu den Gerichtsakten gereicht. Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Ver-8 IN 679/25 - 3 - gütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen. Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 105 % gerechtfertigt. Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen. Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt. Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Mo- natspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt. Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Be- schwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden. Beschwerde: Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Freiburg im Breisgau Kaiser-Joseph-Straße 257a 79098 Freiburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zu- stellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustel- lung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 In- sO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genann- ten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwalt- liche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthal- ten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Erinnerung:8 IN 679/25 - 4 Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem █████████████████████████████████████████████████████████████████████████ einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 30.10.2026

30.10.2026 · Local Court Freiburg im Breisgau

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8 IN 679/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. EGE Abwicklungsgesellschaft mbH ehemals ENRX GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Lehener Straße 91, 79106 Freiburg Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: …

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22.04.2026 · Local Court Freiburg im Breisgau

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8 IN 679/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. EGE Abwicklungsgesellschaft mbH ehemals ENRX GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Lehener Straße 91, 79106 Freiburg Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: …

24.03.2026 · Local Court Freiburg im Breisgau

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8 IN 679/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. ENRX GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Lehener Straße 91, 79106 Freiburg Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 621 - Schuldnerin …

13.03.2026 · Local Court Freiburg im Breisgau

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8 IN 679/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. ENRX GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Lehener Straße 91, 79106 Freiburg Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 621 - Schuldnerin …

01.12.2025 · Local Court Freiburg im Breisgau

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8 IN 679/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. ENRX GmbH, Lehener Straße 91, 79106 Freiburg, vertreten durch die Geschäftsführerin ███████████████████ Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 621 …

21.10.2025 · Local Court Freiburg im Breisgau

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8 IN 679/25 | In dem Verfahren über den Antrag ENRX GmbH, Lehener Straße 91, 79106 Freiburg, vertreten durch die Geschäftsführerin ███████████████████ Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 621 - …

29.09.2025 · Local Court Freiburg im Breisgau

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8 IN 679/25 | In dem Verfahren über den Antrag ENRX GmbH, Lehener Straße 91, 79106 Freiburg, vertreten durch die Geschäftsführerin ███████████████████ Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 621 - …

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