Eichenauer GmbH & Co.KG Hatzenbühl
Landau in der Pfalz, HRA 21029
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Amtsgericht Landau in der Pfalz INSOLVENZGERICHT Beschluss 3 IN 106/25 03.09.2026 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eichenauer GmbH & Co.KG, Industriestraße 1, 76770 Hatzenbühl (AG Landau in der Pfalz, HRA 21029), vertreten durch: 1. Eichenauer - Elektro - Verwaltungs-Ges. mbH, Industristr. 1, 76770 Hatzenbühl, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertreten durch: 1.1. █████████████, ██████████████████████████, (Geschäftsführerin), 1.2. Dr. █████████████, (Geschäftsführer), 1.3. ████████████, (Geschäftsführer), Verfahrensbevollmächtigter: ██████████████, ████████████████████████████████████, ███████████████████████████████████████, hat das Amtsgericht-Insolvenzgericht-Landau in der Pfalz am 03.09.2026 beschlossen: die Vergütung für den Sachwalter, Herrn Rechtsanwalt Holger Blümle, Kriegsstraße 113,76135 Karlsruhe, wird nach der schlüssigen und umfassenden Schlussrechnung vom 20.07.2026 auf XXX € festgesetzt. G r ü n d e: Die Tätigkeit wird für die Vergütung auf XXX €, zzgl. 19 % Umsatzsteuer in Höhe von XXX € sowie Auslagen in Höhe von XXX € nebst XXX € festgesetzt. Die dargelegte Berechnungsgrundlage in Höhe von XXX € entspricht den Darlegungen in der Schlussrechnung (Blatt 625-626 der Akte). Damit errechnet sich nach § 2 Abs. 1 Insolvenzverwalter Vergütungsverordnung der Regelsatz in Höhe von XXX €. Der Vergütungssatz für den Sachwalter ermittelt sich entsprechend § 12 Abs. 1 zuzüglich der Zuschläge gemäß § 10 in Verbindung mit § 3.InsVV. Umfassend dargelegt wurde in der oben genannten Schlussrechnung der Umfang der Tätigkeit entsprechend der Unternehmensgröße und der ausländischen Tochterunternehmen, Gläubigerausschuss, Betriebsfortführung, Verhandlungen im Hinblick auf die Übertragung des Unternehmens, Verhandlungen mit dem Hauptkunden für eine Verlustdeckungsvereinbarung, überdurchschnittlich hoher Umsatz, überdurchschnittliche Arbeitnehmerzahl, überdurchschnittliche Gläubigerzahl, ausländische Tochtergesellschaften in Tschechien, USA und China, überdurchschnittliches Ergebnis für die Gläubiger neu. Verwertung-, Fortführung-und Abwicklungsvereinbarungen, Überwachung und Begleitung der Betriebsfortführung mit Liquiditätsüberwachung, Arbeitnehmersachverhalte, Sanierungsbemühungen, Prüfung/Verhandlung Insolvenzplan, gesellschaftsrechtliche Beziehungen/Auslandsbezug, ungewöhnlich hoher Jahresumsatz führen zur nachvollziehbaren Erhöhung auf den 1,90 fachen Regelsatz. Die Vergütungsberechnung wie folgt: die Insolvenzverwaltervergütung bemisst sich nach § 2 Verbindung § 3 Insolvenzverwalter Vergütungsverordnung wie folgt: Regelvergütung XXX €, Multiplikator (§ 3 Abs. 1 InsVV) 1,65 = Gesamtvergütung netto in Höhe von XXX €. Auslagen bemessen sich entsprechend § 8 Abs. 3-im einzelnen dargelegt-auf netto XXX €. Vergütung: XXX € + 19 % Umsatzsteuer in Höhe von XXX € sowie Auslagen XXX € nebst XXX € Umsatzsteuer ergibt die Gesamtvergütung in Höhe von XXX € Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Landau in der Pfalz eingesehen werden.
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