Seniorenwohnstift Papenburg Gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Haus Friederike Papenburg

Osnabrück, HRB 121543

Insolvency proceedings Distribution schedules (§ 188 InsO)
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Today · Local Court Oldenburg (Oldenburg)

Distribution schedules (§ 188 InsO)

61 IN 22/10: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenwohnstift Papenburg Gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Haus Friederike, Friederikenstraße 50, 26871 Papenburg (AG Osnabrück, HRB 121543), vertr. d.: ██████████████████, ████████████████████████████████, (Geschäftsführer), …

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61 IN 22/10: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenwohnstift Papenburg Gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Haus Friederike, Friederikenstraße 50, 26871 Papenburg (AG Osnabrück, HRB 121543), vertr. d.: ██████████████████, ████████████████████████████████, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: ██████████████ zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO). Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO). Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 08.09.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 03.08.2026

07.05.2025 · Local Court Oldenburg (Oldenburg)

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61 IN 22/10: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenwohnstift Papenburg Gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Haus Friederike, Friederikenstraße 50, 26871 Papenburg (AG Osnabrück, HRB 121543), vertr. d.: ██████████████████, ████████████████████████████████, (Geschäftsführer), …

07.05.2025 · Local Court Oldenburg (Oldenburg)

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61 IN 22/10: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenwohnstift Papenburg Gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH Haus Friederike, Friederikenstraße 50, 26871 Papenburg (AG Osnabrück, HRB 121543), vertr. d.: ██████████████████, ████████████████████████████████, (Geschäftsführer), …

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