REGE Motorenteile GmbH Hörselberg-Hainich
Jena - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister, HRB 502512
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IN 14/17 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. REGE Motorenteile GmbH, Industriestraße 4, 99820 Hörselberg-Hainich, vertreten durch die Geschäftsführer ████████████ und ███████████████ Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 502512 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Volkswagen AG wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 08.07.2025. Die Angemessenheit des Stundensatzes für die Vergütung der Mitglieder eines Gläubigerausschusses bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls, wobei insbesondere Art und Umfang der Tätigkeit, tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten, Verantwortung und Haftungsrisiken sowie Qualifikation der Ausschussmitglieder zu berücksichtigen sind (vgl. LG Darmstadt v. 22.02.20222, AZ: 5 T 175/21). Ein Stundensatz in Höhe von BETRAG EUR wird für angemessen erachtet. Für 31,16 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen. Die dem Mitglied des Gläubigerausschusses entstandenen Fahrtkosten für 1.052 Kilometer (zu je 0,30 EUR) waren in Höhe von 315,60 EUR festzusetzen.Die Angemessenheit des Stundensatzes für die Vergütung der Mitglieder eines Gläubigerausschusses bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls, wobei insbesondere Art und Umfang der Tätigkeit, tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten, Verantwortung und Haftungsrisiken sowie Qualifikation der Ausschussmitglieder zu berücksichtigen sind (vgl. LG Darmstadt v. 22.02.20222, AZ: 5 T 175/21). Ein Stundensatz in Höhe von BETRAG EUR wird für angemessen erachtet. Für 31,16 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen. Die dem Mitglied des Gläubigerausschusses entstandenen Fahrtkosten für 1.052 Kilometer (zu je 0,30 EUR) waren in Höhe von 315,60 EUR festzusetzen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zulässig. Diese ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Meiningen, Lindenallee 15, 98617 Meiningen,schriftlich, in zulässiger elektronischer Form oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Soweit die Entscheidung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de öffentlich bekannt gemacht wurde, beginnt die Notfrist spätestens zwei Tage nach Bekanntmachung. Erfolgte die Zustellung früher, ist dieser Zeitpunkt maßgebend. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 03.09.2026
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