ASH GmbH & Co. KG Bexbach
Saarbrücken, HRA 10513
Publications
Decisions during proceedings
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 104 IN 2/11 Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 10513 eingetragenen ASH GmbH & Co. KG, Dunzweilerstraße 32, 66450 Bexbach-Höchen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 17175 eingetragene ASH Geschäftsführungs GmbH, , diese vertreten durch den Geschäftsführer ████████████████████, wird mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind. Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 █████████. § 11 Abs. 1 RPflG zu. Die Erinnerung muss bei dem Amtsgericht Saarbrücken, die sofortige Beschwerde bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach oder dem Beschwerdegericht, Landgericht Saarbrücken, Franz-Josef-Röder-Straße 15, 66119 Saarbrücken schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem Gericht eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Gericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden. 104 IN 2/11 Amtsgericht Saarbrücken, 16.09.2026
Distribution schedules (§ 188 InsO)
Decisions during proceedings
Decisions during proceedings
Decisions during proceedings