MegaPlast GmbH Steinbach-Hallenberg
Jena, HRB 301721
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1 IN 232/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. MegaPlast GmbH, Altersbacher Straße 14, 98587 Steinbach - Hallenberg, vertreten durch den Geschäftsführer █████████████████ Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 301721 Schuldnerin Beschluss: 1. Aufgrund des Antrags des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung gem. § 160 InsO zu A) Abschluss eines Vergleiches mit Herrn █████████████ bzgl. der Abgeltung von Haftungsansprüchen gemäß § 15b InsO sowie der Beendigung eines Arbeitsrechtsstreites aufgrund einer Kündigungsschutzklage mit folgendem Inhalt: I. Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Entgeltansprüche 1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis des Beklagten als Geschäftsführer der MegaPlastGmbH durch die außerordentliche Kündigung des Klägers alsInsolvenzverwalter vom 28.01.2025 mit Ablauf des 28.01.2025 beendet worden ist. 2. Die Parteien stellen fest, dass aus dem genannten Arbeitsverhältnis keine Ansprüche des Beklagten auf Arbeitsvergütung oder sonstige Entgeltbestandteile gegen die Insolvenzmasse oder die Insolvenzschuldnerin mehr bestehen, weder als Insolvenzforderung noch als Masseverbindlichkeit. Mit Abschluss dieses Vergleichs sind sämtliche arbeitsvertraglichen Ansprüche des Beklagten aus dem Anstellungsverhältnis, gleich aus welchem Rechtsgrund und für welchen Zeitraum, endgültig erledigt. II. Abgeltung Ansprüche aus der Geschäftsführerhaftung 1. ████████████ verpflichtet sich, an die Insolvenzmasse im Insolvenzverfahren über das Vermögen der MegaPlast-GmbH einen Betrag in Höhe von € 75.000,00 (in Worten: fünfundsiebzigtausend Euro) zu zahlen. Die Zahlungen sind auf das vom Kläger mitzuteilende Insolvenzsonderkonto zu leisten. 2. Zahlt der Beklagte innerhalb von vier Wochen nach Abschluss dieses Vergleichs einen Betrag in Höhe von € 8.000,00 (in Worten: achttausend Euro) auf das Insolvenzsonderkonto, so erlässt der Kläger hiermit bereits jetzt den darüberhinausgehenden Teilbetrag aus Ziffer █████, mithin € 67.000,00 (in Worten: siebenundsechzigtausend Euro). Der Beklagte nimmt diesen Erlass bereits jetzt an. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf dem Insolvenzsonderkonto maßgeblich. Mit rechtzeitiger vollständiger Zahlung des Betrages von € 8.000,00 ist die Forderung gemäß Ziffer █████ insgesamt endgültig erledigt. 3. Erfolgt die Einmalzahlung nach Ziffer II.2. nicht oder nicht vollständig innerhalb der dort genannten Frist, wird dem Beklagten nachgelassen, auf die Forderung gemäß Ziffer █████ monatliche Raten in Höhe von € 300,00 (in Worten: dreihundert Euro) jeweils zum 15. eines jeden Monats, beginnend ab dem Monat (einstweilen freilassen), auf das Insolvenzsonderkonto zu zahlen. Zahlt der Beklagte im Rahmen dieser Ratenzahlung insgesamt einen Betrag in Höhe von € 18.000,00 (in Worten: achtzehntausend Euro) an die Insolvenzmasse, so erlässt der Kläger hiermit bereits jetzt den darüberhinausgehenden Teilbetrag aus Ziffer █████, mithin € 57.000,00 (in Worten: siebenundfünfzigtausend Euro). Der Beklagte nimmt diesen Erlass bereits jetzt an. Für die Rechtzeitigkeit der jeweiligen Rate ist jeweils die Gutschrift auf dem Insolvenzsonderkonto maßgeblich. Mit vollständiger Zahlung des Gesamtbetrages von € 18.000,00 im Rahmen der Ratenzahlung ist die Forderung gemäß Ziffer █████ insgesamt endgültig erledigt. 4. Die Parteien sind sich darüber einig, dass im Falle der rechtzeitigen und vollständigen Zahlung entweder des Einmalbetrages nach Ziffer II.2. oder des Gesamtbetrages nach Ziffer II.3. keine weiteren Ansprüche des Klägers gegen den Beklagten aus dem gegenständlichen Insolvenzfahren unabhängig ob bislang bekannt oder unbekannt - bestehen. sowie B) Abschluss eines Vergleiches mit Herrn ██████████████ bzgl. der Abgeltung von Haftungsansprüchen gemäß § 15b InsO sowie der Beendigung eines Arbeitsrechtsstreites aufgrund einer Kündigungsschutzklage mit folgendem Inhalt: I. Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Entgeltansprüche 1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis des Beklagten als Geschäftsführer der MegaPlastGmbH durch die außerordentliche Kündigung des Klägers als Insolvenzverwalter vom 28.01.2025 mit Ablauf des 28.01.2025 beendet worden ist. 2. Die Parteien stellen fest, dass aus dem genannten Arbeitsverhältnis keine Ansprüche des Beklagten auf Arbeitsvergütung oder sonstige Entgeltbestandteile gegen die Insolvenzmasse oder die Insolvenzschuldnerin mehr bestehen, weder als Insolvenzforderung noch als Masseverbindlichkeit. Mit Abschluss dieses Vergleichs sind sämtliche arbeitsvertraglichen Ansprüche des Beklagten aus dem Anstellungsverhältnis, gleich aus welchem Rechtsgrund und für welchen Zeitraum, endgültig erledigt. II. Abgeltung Ansprüche aus der Geschäftsführerhaftung 1. ████████████ verpflichtet sich, an die Insolvenzmasse im Insolvenzverfahren über das Vermögen der MegaPlast GmbH einen Betrag in Höhe von € 75.000,00 (in Worten: fünfundsiebzigtausend Euro) zu zahlen. Die Zahlungen sind auf das vom Kläger mitzuteilende Insolvenzsonderkonto zu leisten. 2. Zahlt der Beklagte innerhalb von vier Wochen nach Abschluss dieses Vergleichs einen Betrag in Höhe von € 8.000,00 (in Worten: achttausend Euro) auf das Insolvenzsonderkonto, so erlässt der Kläger hiermit bereits jetzt den darüberhinausgehenden Teilbetrag aus Ziffer █████, mithin € 67.000,00 (in Worten: siebenundsechzigtausend Euro). Der Beklagte nimmt diesen Erlass bereits jetzt an. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf dem Insolvenzsonderkonto maßgeblich. Mit rechtzeitiger vollständiger Zahlung des Betrages von € 8.000,00 ist die Forderung gemäß Ziffer █████ insgesamt endgültig erledigt. 3. Erfolgt die Einmalzahlung nach Ziffer II.2. nicht oder nicht vollständig innerhalb der dort genannten Frist, wird dem Beklagten nachgelassen, auf die Forderung gemäß Ziffer █████ monatliche Raten in Höhe von € 300,00 (in Worten: dreihundert Euro) jeweils zum 15. eines jeden Monats, beginnend ab dem Monat (einstweilen freilassen), auf das Insolvenzsonderkonto zu zahlen. Zahlt der Beklagte im Rahmen dieser Ratenzahlung insgesamt einen Betrag in Höhe von € 18.000,00 (in Worten: achtzehntausend Euro) an die Insolvenzmasse, so erlässt der Kläger hiermit bereits jetzt den darüberhinausgehenden Teilbetrag aus Ziffer █████, mithin € 57.000,00 (in Worten: siebenundfünfzigtausend Euro). Der Beklagte nimmt diesen Erlass bereits jetzt an. Für die Rechtzeitigkeit der jeweiligen Rate ist jeweils die Gutschrift auf dem Insolvenzsonderkonto maßgeblich. Mit vollständiger Zahlung des Gesamtbetrages von € 18.000,00 im Rahmen der Ratenzahlung ist die Forderung gemäß Ziffer █████ insgesamt endgültig erledigt. 4. Die Parteien sind sich darüber einig, dass im Falle der rechtzeitigen und vollständigen Zahlung entweder des Einmalbetrages nach Ziffer II.2. oder des Gesamtbetrages nach Ziffer II.3. keine weiteren Ansprüche des Klägers gegen den Beklagten aus dem gegenständlichen Insolvenzfahren unabhängig ob bislang bekannt oder unbekannt - bestehen. das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.11.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkten schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Meiningen, Lindenallee 15, 98617 Meiningen erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt Der Antrag des Insolvenzverwalters vom 25.08.2026 und 07.09.2026 ist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Amtsgericht Meiningen - Insolvenzgericht - 21.10.2026
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