Topp, Jessica Bad Bentheim
Steinfurt, HRA 7372
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7 IN 74/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ████████████ (früherer Name: ████████), geb. am ██████████, ██████████████████████████████████, Inhaberin der Firma Maracuja Mode e.K., ██████████████████████████████████████████████████████████, wurde beschlossen: Das schriftliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO). Stichtag, der dem Termin zur besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird bestimmt auf den 28.07.2026. Der Termin dient der schriftlichen Beschlussfassung der Gläubiger über " besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar: - Einholung der Zustimmung der stimmberechtigten Gläubiger zur Freigabe der im Eigentum der Schuldnerin stehenden Eigentumswohnung, eingetragen im Grundbuch von Gildehaus, Blatt 4522, 173,1/1000 Miteigentumsanteil an den Flurstücken 76/2, 71/4, 152/53 der Flur 14 der Gemarkung Gildehaus, Emmingstiege 3 in Gildehaus, nach Zahlung eines Betrags in Höhe von € 10.000,00 an die Insolvenzmasse. Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn keine schriftlichen Erklärungen zur Akte eingereicht werden. Zustimmung sowie Ablehnung können schriftlich bis zum 28.07.2026 einschließlich gegenüber dem Gericht zur Akte mitgeteilt werden. Eingänge nach dem 28.07.2026 dürfen nicht berücksichtigt werden. Professionelle Einreicher gemäß § 130d ZPO müssen die Erklärung ordnungsgemäß elektronisch einreichen Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Nordhorn, 07.07.2026
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