Tastomat Druck GmbH Petershagen/Eggersdorf

Frankfurt (Oder), HRB 4688

Insolvency proceedings Decisions during proceedings
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3 IN 377/13 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tastomat Druck GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 4688), Landhausstraße/Gewerbepark 5, 15345 Petershagen/Eggersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer █████████████████████ wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hubertus Bartelheimer, Bautzner Straße 145a, 01099 Dresden festgesetzt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO i.V.m. § 11 InsVV Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Grundlage der Berechnung ist die Insolvenzmasse, auf die sich die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters erstreckt, §§ 11, 1 InsVV. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht im Normalfall ein Bruchteil von 25% des Regelsatzes zu. Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung ist es gerechtfertigt, den angemessenen Bruchteil des Vergütungssatzes auf 67,76% und damit auf den Betrag von [] Euro festzusetzen. Die Auslagen waren wie beantragt festzusetzen. Gemäß § 7 InsVV wurde zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen ein Betrag in Höhe der zu zahlenden Umsatzsteuer festgesetzt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, █████████████████████████████████████████████ eingesehen werden. Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 300,00 € übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung gegeben. Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Die Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde / Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, eingelegt werden. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen - mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder - von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: - auf einem sicheren Übermittlungsweg oder - an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Amtsgericht Frankfurt (Oder), 08.10.2026

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3 IN 377/13 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tastomat Druck GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 4688), Landhausstraße/Gewerbepark 5, 15345 Petershagen/Eggersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer █████████████████████ wird der …

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3 IN 377/13 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tastomat Druck GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 4688), Landhausstraße/Gewerbepark 5, 15345 Petershagen/Eggersdorf wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. …

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Distribution schedules (§ 188 InsO)

3 IN 377/13 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tastomat Druck GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 4688), Landhausstraße/Gewerbepark 5, 15345 Petershagen/Eggersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer █████████████████████ sind in …

26.08.2024 · Local Court Frankfurt (Oder)

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tastomat Druck GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 4688), Landhausstraße/Gewerbepark 5, 15345 Petershagen/Eggersdorf, vertreten durch die Geschäftsführer wird gemäß § 177 Abs. 1 …

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