GVG Genetic Monitoring GmbH Leipzig

Leipzig, HRB 30234

Insolvency proceedings Decisions during proceedings
Application date
Opening date 01.10.2024
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17.07.2026 · Local Court Leipzig

Decisions during proceedings

Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 405 IN 1252/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GVG Genetic Monitoring GmbH, Deutscher Platz 5e, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 30234 vertreten durch den Geschäftsführer ███████████ - wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 17.07.2026 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR. Auszug aus den Gründen: Es wurde die Regelvergütung mit einem Zuschlag festgesetzt. Der Zuschlag wurde gewährt für Sanierungsbemühungen. Von der Bekanntmachung konkreter Zahlen (Festsetzungsbeträge, Teilungsmasse, Höhe der Zuschläge) wird im Hinblick auf die gesetzliche Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO abgesehen. Gleiches gilt für weitere Firmendaten aus der Beschlussbegründung aus Datenschutzgründen. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig Bernhard-Göring-Straße 64 04275 Leipzig einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

15.11.2024 · Local Court Leipzig

Other

Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 405 IN 1252/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GVG Genetic Monitoring GmbH, Deutscher Platz 5, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 30234 vertreten …

01.10.2024 · Local Court Leipzig

Opening of proceedings

Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 405 IN 1252/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GVG Genetic Monitoring GmbH, Deutscher Platz 5, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 30234 vertreten …

16.07.2024 · Local Court Leipzig

Security measures

Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 405 IN 1252/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der GVG Genetic Monitoring GmbH, Deutscher Platz 5, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 30234 vertreten …

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