SYMA TECH GmbH Gotha
Jena, HRB 521355
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Decisions during proceedings
177 IN 148/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. SYMA TECH GmbH, Südstraße 15, 99867 Gotha, vertreten durch die Geschäftsführerin ███████████ - Schuldnerin - | | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 09.09.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 31.07.2026
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