ReiCo Spedition GmbH & Co. KG Zossen
Potsdam, HRA 1706
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In dem Insolvenzverfahren über das Verfahren der ReiCo Spedition GmbH & Co. KG hat der ehemalige vorläufige Insolvenzverwalterin schriftsätzlich beantragt, gem. § 11 Abs. 2 InsVV, § 63 Abs. 3 Satz 4 InsO den bisherigen Beschluss über seine Vergütung abzuändern. Aufgrund des Umfanges des Antrages wird darauf verzichtet, den Verfahrensbeteiligten eine Abschrift dieses Schriftsatzes zuzusenden. Die Verfahrensbeteiligten haben das Recht, zu diesem Vergütungsantrag Stellung zu nehmen. Diesem würde auf Wunsch einer Abschrift des Vergütungsantrags zugesandt werden. Ein entsprechender Wunsch ist dem Insolvenzgericht binnen 2 Wochen mitteilen. Amtsgericht Potsdam, 04.08.2026
Decisions during proceedings
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