The Wooden Empire GmbH Halstenbek

Pinneberg, HRB 13644

Insolvency proceedings Decisions during proceedings
Application date
Opening date 21.08.2024
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Today · Local Court Pinneberg

Decisions during proceedings

71 IN 110/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. The Wooden Empire GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Gärtnerstraße 94, 25469 Halstenbek Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 13644 - Schuldnerin - | Beschluss: Einwendungen gegen den korrigierten Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 20.05.2026 für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter können bis zum 14.08.2026 beim hiesigen Insolvenzgericht schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erhoben werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Pinneberg Außenstelle Osterbrooksweg 42 + 44 22869 Schenefeld einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 24.07.2026

17.02.2026 · Local Court Pinneberg

Decisions during proceedings

71 IN 110/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. The Wooden Empire GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Gärtnerstraße 94, 25469 Halstenbek Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 13644 - …

07.10.2025 · Local Court Pinneberg

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71 IN 110/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. The Wooden Empire GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Gärtnerstraße 94, 25469 Halstenbek Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 13644 - …

21.08.2024 · Local Court Pinneberg

Opening of proceedings

71 IN 110/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. The Wooden Empire GmbH, Gärtnerstraße 94, 25469 Halstenbek, vertreten durch den Geschäftsführer ████████████ Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 13644 …

25.06.2024 · Local Court Pinneberg

Security measures

71 IN 110/24 | In dem Verfahren über den Antrag d. █████████████████████H, ██████████████████████████████████, vertreten durch den Geschäftsführer ████████████ Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 13644 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt ██████████████████, …

06.06.2024 · Local Court Pinneberg

Security measures

71 IN 110/24 | In dem Verfahren über den Antrag d. █████████████████████H, ██████████████████████████████████, vertreten durch den Geschäftsführer ████████████ Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 13644 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt ██████████████████, …

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