Rigó, Alexander Franz Leipzig

Leipzig, HRA 11656

Insolvency proceedings Decisions during proceedings
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Opening date 02.05.2024
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Today · Local Court Leipzig

Decisions during proceedings

Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 401 IN 405/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. ████████████████████, geboren am ██████████, ██████████████████████████████████████ Inhaber der Firma Nord-Apotheke, ███████████████████, ███████████████████████████████████████, Registergericht: Amtsgericht Leipzig Register-Nr.: HRA 11656 - Schuldner - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin ██████████████, █████████████████████████████████████, Gz.: 10006773 Rechtsanwalt Dr. ██████████████, ███████████████████████████████████, derzeit: ███████████████████████, Gericht AG Leipzig - Sachwalter - | ergeht am 27.07.2026, um 13.00 Uhr nachfolgende Entscheidung: 1. Die mit Beschluss vom 01.05.2024 angeordnete Eigenverwaltung wird aufgehoben. 2. Zum Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. ██████████████ Stapper Jacobi Schädlich Rechtsanwälte-Partnerschaft Karl-Heine-Straße 16 04229 Leipzig Telefon geschäftlich: 0341 31980 100 Telefax: 0341 31980 110 Email geschäftlich: leipzig@stapper.in bestellt. 3. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden. 4. Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, dürfen nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten. Rechtsbehelfsbelehrung: | Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt. Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig Bernhard-Göring-Straße 64 04275 Leipzig einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden. Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

22.12.2025 · Local Court Leipzig

Decisions during proceedings

Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 401 IN 405/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des ████████████████████, geb. ██████████, █████████████████████████████████ Inhaber der Firma Nord-Apotheke, ███████████████████, ███████████████████████████████████████, Amtsgericht Leipzig , HRA 11656 …

30.06.2025 · Local Court Leipzig

Decisions during proceedings

Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 401 IN 405/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des ████████████████████, geb. ██████████, █████████████████████████████████ Inhaber der Firma Nord-Apotheke, ███████████████████, ███████████████████████████████████████, Amtsgericht Leipzig , HRA 11656 …

02.05.2024 · Local Court Leipzig

Opening of proceedings

Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 401 IN 405/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des ████████████████████, geb. ██████████, █████████████████████████████████ Inhaber der Firma Nord-Apotheke, ███████████████████, ███████████████████████████████████████, Amtsgericht Leipzig , HRA 11656 …

02.05.2024 · Local Court Leipzig

Decisions in residual debt relief proceedings

Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 401 IN 405/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des ████████████████████, geb. ██████████, █████████████████████████████████ Inhaber der Firma Nord-Apotheke, ███████████████████, ███████████████████████████████████████, Amtsgericht Leipzig , HRA 11656 …

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