Georg Knäble & Sohn KG, Straßenbau-Bitumen- und Betonmischwerke Biberach
Freiburg im Breisgau, HRA 480107
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10 IN 79/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Georg Knäble & Sohn KG, Straßenbau-Bitumen- und Betonmischwerke, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter ███████████ Verwaltungs-GmbH, ██████████████████████████████, diese vertreten durch die Geschäftsführer ██████████████ und ██████████████ und ██████████████ Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRA 480107 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte BSK Berbuer/Speier/Kuhn, ███████████████████████████████████, Gz.: 0017-24 | Terminsbestimmung: Termin zur - Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger - Abstimmung über den Insolvenzplan wird bestimmt auf Donnerstag, 22.10.2026, 09:15 Uhr Sitzungssaal 12, Gebäude Z, Erdgeschoss, █████████████████████████████████ Hinweise: In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gegen den gerichtlichen Beschluss, durch den - nach Annahme des Planes durch die Beteiligten - der Insolvenzplan bestätigt wird (§§ 248 bis 252 InsO), die sofortige Beschwerde gemäß § 253 Abs. 2 InsO nur dann zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer |dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat, |gegen den Plan gestimmt hat und |mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne den Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Absatz 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann. Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 06.10.2026
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