Johann Lorang, Bauunternehmung Gesellschaft mit beschränkter Haftung Saarwellingen
Saarbrücken, HRB 52129
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Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 8/16 Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 52129 eingetragenen █████████████, Bauunternehmung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ██████████████████████████████████████, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin █████████████████, Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Thomas Becker, Brückenstraße 60, 66763 Dillingen wird heute, am 09.10.2026, um 13:21 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. 103 IN 8/16 Amtsgericht Saarbrücken, 09.10.2026
Distribution schedules (§ 188 InsO)
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