Wenke GmbH i.L. Tauer
Cottbus, HRB 9234
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Decisions during proceedings
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wenke GmbH i.L., Hauptstr. 46, 03185 Tauer, ist das Verfahren mit Beschluss vom 2. Juli 2026 gem. § 200 Abs. 1 InsO aufgehoben worden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen den Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Amtsgericht Cottbus, den 2. Juli 2026, AZ: 63 IN 208/16
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