Alexander TK Teigspezialitäten GmbH Frankenthal (Pfalz)

Ludwigshafen am Rhein, HRB 22068

Insolvency proceedings Decisions after termination of proceedings
Application date
Opening date
Administrator

Today · Local Court Ludwigshafen am Rhein

Decisions after termination of proceedings

3 f IN 229/20 Ft 29.07.2026 Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein Insolvenzgericht Beschluss In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alexander TK Teigspezialitäten GmbH, Wormser Straße 124 a, 67227 Frankenthal (Pfalz) (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 22068), vertreten durch: █████████████████████, als GF der Alexander TK Teigspezialitäten GmbH, ███████████████████████████████████████, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt 1.wurde auf Antrag des Insolvenzverwalters bei Aufhebung des Verfahrens Nachtragsverteilung gem. § 203 InsO angeordnet hinsichtlich der Ansprüche auf Steuererstattungsguthaben aus insolvenzverstrickten Zeiträumen unter Beachtung der Kostendeckung. Vorliegend erfolgte eine Steuererstattung von 8.036,54€ für das Jahr 2020.Die Durchführung dieser Nachtragsverteilung wurde dem Verwalter übertragen und für die Durchführung der Nachtragsverteilung mit Beschluss vom 17.6.2026 nach § 6 InsVV eine Vergütung in Höhe von x € festgesetzt sowie die Entnahme des Betrages aus der Masse gestattet. 2.wird der Vergütungsbeschluss vom 17.6.2026 berichtigt und die Vergütung auf x € (brutto) festgesetzt sowie die Entnahme dieses Betrages aus der Masse bewilligt. Gründe: Der Beschluss vom 17.6.2026 war auf Antrag des Verwalters abzuändern. Die Höhe der Berechnungsgrundlage war nach Prüfung nachträglich nach unten zu korrigieren. Es ergab sich daher ein geänderter Vergütungsanspruch von x € zzgl. Auslagenpauschale von x 5€ und gesetzlicher Mehrwertsteuer (x €), mithin ein Gesamtanspruch von x €. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, hinsichtlich der festgesetzten Vergütung jedoch nur soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann die Vergütungsfestsetzung mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde sowie die befristete Erinnerung wären vorliegend beim Amtsgericht Ludwigshafen, Wittelsbachstr.10, 67061 Ludwigshafen,einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen - mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder - von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: - auf einem sicheren Übermittlungsweg oder - an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Rechtspflegerin Zusatz: Die Veröffentlichung der Festsetzung erfolgt auszugsweise und ohne die festgesetzten Beträge (§ 64 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der vollständige Beschluss kann von den Verfahrensbeteiligten in der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

19.06.2026 · Local Court Ludwigshafen am Rhein

Decisions after termination of proceedings

3 f IN 229/20 Ft 17.06.2026 Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein Insolvenzgericht Beschluss In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alexander TK Teigspezialitäten GmbH, Wormser Straße 124 a, 67227 Frankenthal (Pfalz) …

16.07.2025 · Local Court Ludwigshafen am Rhein

Decisions during proceedings

3 f IN 229/20 Ft; Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Alexander TK Teigspezialitäten GmbH, Wormser Straße 124 a, 67227 Frankenthal (Pfalz) (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 22068), vertreten …

15.03.2024 · Local Court Ludwigshafen am Rhein

Other

3 f IN 229/20 Ft 14.03.2024 Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein Insolvenzgericht Beschluss In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alexander TK Teigspezialitäten GmbH, Wormser Straße 124 a, 67227 Frankenthal (Pfalz) …

File a claim against Alexander TK Teigspezialitäten GmbH

We help you prepare a complete claim filing for the insolvency proceedings.

Alexander TK Teigspezialitäten GmbH Frankenthal (Pfalz)

Based on your input and the available proceedings data we generate a ready-to-sign PDF that you can submit directly to the insolvency administrator. You can attach invoices, contracts, wage statements or reminders as supporting documents.

The process typically takes less than 5 minutes.

Included services

  • Step-by-step capture of your claim
  • Automatic generation of the claim filing
  • PDF document for download
  • Cover letter to the insolvency court
  • Overview of the filed claim positions

Why do I have to pay?

The claim filing is generated automatically from your input and delivered as a finished PDF. All legally required information, every attachment and the individual cover letter are prepared for you.

Individual EUR 29.99
Company ? EUR 49.99