eyetems Merchandise Management GmbH Kaiserslautern

Kaiserslautern, HRB 30282

Insolvency proceedings Decisions during proceedings
Application date
Opening date 29.08.2024
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Today · Local Court Kaiserslautern

Decisions during proceedings

1 IN 42/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der eyetems Merchandise Management GmbH, Gasstraße 12, 67655 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 30282), vertr. d.: ███████████████, █████████████████████████████████████████████, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Wellstein, LL.M. corp.restruc. festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht: EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO EUR um 50 % erhöht zuzüglich EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Auslagen zuzüglich EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Gesamtbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e : Mit Schriftsatz vom 18.05.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen. I. Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 21.882,59 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR. II. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat Zuschläge beantragt. Mit der Sicherung der Masse, der beschränkten Fortführung durch Ausproduktion, der umfassenden Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse, der Vorbereitung von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen sowie der Klärung der Insolvenztatbestände und der Kostendeckung hat der vorläufige Insolvenzverwalter einen tatsächlichen und rechtlichen Aufwand erbracht, welcher deutlich über einem durchschnittlichen vorläufigen Verfahren liegt. Ein Zuschlag i.H.v. 50 % ist dafür angemessen und ausreichend. III. Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Kaiserslautern, 27.07.2026

19.05.2026 · Local Court Kaiserslautern

Other

1 IN 42/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der eyetems Merchandise Management GmbH, Gasstraße 12, 67655 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 30282), vertr. d.: ███████████████, █████████████████████████████████████████████, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: ███████████████ …

29.08.2024 · Local Court Kaiserslautern

Opening of proceedings

1 IN 42/24: Über das Vermögen der eyetems Merchandise Management GmbH, Gasstraße 12, 67655 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 30282), vertr. d.: ███████████████, █████████████████████████████████████████████, (Geschäftsführer), ist am 26.08.2024 um 14:00 Uhr …

13.03.2024 · Local Court Kaiserslautern

Security measures

1 IN 42/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der eyetems Merchandise Management GmbH, Gasstraße 12, 67655 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 30282), vertr. d.: ██████████████, █████████████████████████████████████████████, (Geschäftsführer), ist am 13.03.2024 …

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