Wohnpark "Alte Festwiese" Elze GmbH & Co. KG Achim
Walsrode, HRA 203799
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11 IN 14/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnpark "Alte Festwiese" Elze GmbH & Co. KG, Meyerholz 6, 28832 Achim (AG Walsrode, HRA 203799), vertr. d.: 1. "██████████████" Elze Verwaltungs GmbH, ████████████████████████, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. █████████████, ██████████████████████████, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf Freitag, 13.11.2026, 09:00 Uhr, Saal 51, Hauptgebäude, ████████████████████████████████████. Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über " besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar: - den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert Zustimmung zu der Vergleichsvereinbarung mit der BSB Deutschland GmbH wonach zur Abgeltung der titulierten Forderungen von € 226.752,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2024 auf € 200.000,00 ein Betrag von insgesamt € 77.500,00 gezahlt wird Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Verden (Aller), 28.10.2026
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