Heintzelmann Wohnbau GmbH Ludwigshafen am Rhein

Ludwigshafen am Rhein, HRB 65916

Insolvency proceedings Decisions during proceedings
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Opening date 27.02.2024
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Today · Local Court Ludwigshafen am Rhein

Decisions during proceedings

3 b IN 25/24 Lu 24.07.2026 Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein Insolvenzgericht Beschluss In dem Insolvenzverfahren der ████████████████████████H, ████████████████████████████████████████ am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 65916), vertreten durch: 1. ██████████████████, …

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Decisions during proceedings

3 b IN 25/24 Lu 24.07.2026 Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein Insolvenzgericht Beschluss In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heintzelmann Wohnbau GmbH, Saalauterer Straße 8, 67071 Ludwigshafen am Rhein (AG …

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3 b IN 25/24 Lu: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heintzelmann Wohnbau GmbH, Saalauterer Straße 8, 67071 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 65916), vertreten durch: 1. ██████████████████, ███████████████████████████████████████████ am Rhein, (Geschäftsführer), 2. ████████████, █████████████████████████████████████████ am Rhein, (Geschäftsführer), , ergeht folgender Beschluss: 1. ██████████████ zur Vornahme der Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 Abs.2 InsO). 2. Schlusstermin im schriftlichen Verfahren und Termin zur Prüfung evtl. nachträglich angemeldeter Forderungen (§ 5 Abs. 2 InsO) wird bestimmt auf Freitag, den 25.09.2026. Der Termin dient der a) Prüfung der eventuell nachträglich angemeldeten Forderungen b) Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin c) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis d) Beschlussfassung über die nicht verwertbaren Vermögensgegenstände Rechtsbehelfsbelehrung Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Wittelsbachstr. 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Wittelsbachstr. 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss - mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder - von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: - auf einem sicheren Übermittlungsweg oder - an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Rechtspflegerin Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts -Insolvenzgericht- Ludwigshafen am Rhein eingesehen werden. Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein, 24.07.2026

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Distribution schedules (§ 188 InsO)

3 b IN 25/24 Lu In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heintzelmann Wohnbau GmbH, Saalauterer Straße 8, 67071 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 65916), vertreten durch: …

27.05.2026 · Local Court Ludwigshafen am Rhein

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3 b IN 25/24 Lu 18.05.2026 Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein Insolvenzgericht Beschluss In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heintzelmann Wohnbau GmbH, Saalauterer Straße 8, 67071 Ludwigshafen am Rhein (AG …

27.02.2024 · Local Court Ludwigshafen am Rhein

Opening of proceedings

3 b IN 25/24 Lu 26.02.2024 Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein Insolvenzgericht Beschluss In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Heintzelmann Wohnbau GmbH, Saarlauterer Straße 8, 67071 Ludwigshafen am Rhein (AG …

29.01.2024 · Local Court Ludwigshafen am Rhein

Security measures

3 b IN 25/24 Lu 29.01.2024 Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein Insolvenzgericht Beschluss In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Heintzelmann Wohnbau GmbH, Saalauterer Straße 8, 67071 Ludwigshafen am Rhein (AG …

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