BUDIK Formen- und Werkzeugbau GmbH Breitenfelde

Lübeck, HRB 248 MÖ

Insolvency proceedings Other
Application date —
Opening date 02.04.2024
Administrator —

Today · Local Court Schwarzenbek

Other

1 IN 16/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. BUDIK Formen- und Werkzeugbau GmbH, Bergkoppel 24, 23881 Breitenfelde, vertreten durch den Geschäftsführer ████████████ Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 248 MÖ - Schuldnerin - | Beschluss: | 1. In dem am 01.04.2024 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 16.11.2026 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Vanja Kovacev Stadthausbrücke 1-3, 20355 Hamburg Telefon: 040 37630700 Telefax: 040 37630799 anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen. 2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 05.01.2027, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 03.12.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. | Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG). Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Schwarzenbek Möllner Straße 20 21493 Schwarzenbek einzulegen. Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 4 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 05.10.2026

23.12.2025 · Local Court Schwarzenbek

Other

1 IN 16/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. BUDIK Formen- und Werkzeugbau GmbH, Bergkoppel 24, 23881 Breitenfelde, vertreten durch den Geschäftsführer ████████████ Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB …

25.06.2025 · Local Court Schwarzenbek

Decisions during proceedings

1 IN 16/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. BUDIK Formen- und Werkzeugbau GmbH, Bergkoppel 24, 23881 Breitenfelde, vertreten durch den Geschäftsführer ████████████ Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB …

30.04.2025 · Local Court Schwarzenbek

Other

1 IN 16/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. BUDIK Formen- und Werkzeugbau GmbH, Bergkoppel 24, 23881 Breitenfelde, vertreten durch den Geschäftsführer ████████████ Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB …

02.01.2025 · Local Court Schwarzenbek

Other

1 IN 16/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. BUDIK Formen- und Werkzeugbau GmbH, Bergkoppel 24, 23881 Breitenfelde, vertreten durch den Geschäftsführer ████████████ Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB …

13.08.2024 · Local Court Schwarzenbek

Other

1 IN 16/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. BUDIK Formen- und Werkzeugbau GmbH, Bergkoppel 24, 23881 Breitenfelde, vertreten durch den Geschäftsführer ████████████ Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB …

02.04.2024 · Local Court Schwarzenbek

Opening of proceedings

1 IN 16/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. BUDIK Formen- und Werkzeugbau GmbH, Bergkoppel 24, 23881 Breitenfelde, vertreten durch den Geschäftsführer ████████████ Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB …

26.01.2024 · Local Court Schwarzenbek

Security measures

1 IN 16/24 | In dem Verfahren über den Antrag d. BUDIK Formen- und Werkzeugbau GmbH, Bergkoppel 24, 23881 Breitenfelde, vertreten durch den Geschäftsführer ████████████ Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB …

File a claim against BUDIK Formen- und Werkzeugbau GmbH

We help you prepare a complete claim filing for the insolvency proceedings.

BUDIK Formen- und Werkzeugbau GmbH Breitenfelde

Based on your input and the available proceedings data we generate a ready-to-sign PDF that you can submit directly to the insolvency administrator. You can attach invoices, contracts, wage statements or reminders as supporting documents.

The process typically takes less than 5 minutes.

Included services

  • Step-by-step capture of your claim
  • Automatic generation of the claim filing
  • PDF document for download
  • Cover letter to the insolvency court
  • Overview of the filed claim positions

Why do I have to pay?

The claim filing is generated automatically from your input and delivered as a finished PDF. All legally required information, every attachment and the individual cover letter are prepared for you.

Individual EUR 29.99
Company ? EUR 49.99