Pflegezeit 24 Hochtaunus GmbH vertr. d.d. GF Andrei Cocing Oberursel
Bad Homburg v.d. Höhe, HRB 15002
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61 IN 108/23 Br: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pflegezeit 24 Hochtaunus GmbH vertr. d.d. GF Andrei Cocing, Weimarer Str. 1, 35415 Pohlheim (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15002), wurde beschlossen: wird Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, auf den 21.09.2026 bestimmt. Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar: - der Ermächtigung des Insolvenzverwalters zum Abschluss eines Vergleichs mit Herrn █████████████, ███████████████████████████████, über die Zahlung von 38.000,00 € zur Abgeltung von Haftungsansprüchen. Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Zustimmungen oder Einwendungen müssen bis zum oben genannten Datum bei Gericht eingegangen sein. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 18.08.2026
Opening of proceedings