Messerschmidt Systems GmbH Schwaig
Nürnberg, HRB 34724
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IN 1318/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Messerschmitt Systems GmbH, Friedenstraße 3, 90571 Schwaig, vertreten durch die Geschäftsführer ████████████████████ und Dr. Teunissen Jörg Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 34724 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. ███████████████████, ███████████████████████████████████ am Main, Gz.: VE - A | Es wird ein Vorschuss auf die Auslagen des Sachwalters gemäß § 63 Abs. 1, 64 InsO, §§ 10, 4 Abs. 3 S. 2, 8 Abs. 1, 9 InsVV für die Versicherungsprämie der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der Allianz Versicherungs-AG, Versicherungs-Nr. RWBO-251426221 (AS-5050397436), in Höhe von 2.808,40 € festgesetzt.Der eigenverwaltenden Schuldnerin wird gemäß § 9 InsVV gestattet, die zukünftig anfallende Jahresprämie in Höhe von 2.808,40 € für die aufgrund des besonderen Haftungsrisikos im vorliegenden Verfahren zusätzlich abgeschlossene Haftpflichtversicherung für den Sachwalter als Auslagenvorschuss aus der Insolvenzmasse zu entnehmen, §§ 4 Abs. 3 S. 2, 9, 18 InsVV.Die bisher erfolgten Zahlungen der Versicherungsprämien für den Sachwalter werden genehmigt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Endbetrag Dem Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung erfolgt gemäß Antrag des Sachwalters vom 26.10.2026.Das Insolvenzverfahren wird in Eigenverwaltung geführt. Der Abschluss der Versicherung erfolgte demgemäß durch den Eigenverwalter. Es bestand ein erhebliches Interesse daran, auch die im Zusammenhang mit der Eigenverwaltung stehenden Haftungsrisiken des damaligen Gläubigerausschusses, der Geschäftsleitung und des (vorläufigen) Sachwalters bei demselben Versicherer zu bündeln. Insbesondere im Rahmen eines Eigenverwaltungsverfahrens, in welchem die Verantwortlichkeiten und Haftungsrisiken der Verfahrensbeteiligten eng miteinander verknüpft sind, ist ein Gleichlauf des Versicherungsschutzes sachgerecht und haftungsrechtlich geboten. Hierdurch kann ein möglichst lückenloser und aufeinander abgestimmter Versicherungsschutz gewährleistet sowie die Entstehung von Abgrenzungs- und Deckungsfragen zwischen den verschiedenen Haftungssphären vermieden werden.Der Gläubigerausschuss wurde durch Beschluss des Insolvenzgerichts Nürnberg vom 27.03.2025 aufgehobenEntsprechend der Entscheidung des vorläufigen Gläubigerausschusses wurde für diesen wie auch für mich selbst eine entsprechende Versicherung abgeschlossen. Die jährliche Prämie des Sachwalters beträgt 2.808,40 €. Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 26.10.2026
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