TDS UG (haftungsbeschränkt) Jüterbog

Potsdam, HRB 34441

Insolvency proceedings Other
Application date
Opening date 12.12.2023
Administrator

21.08.2026 · Local Court Potsdam

Other

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TDS UG (haftungsbeschränkt), Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 34441 P, Bülowstraße 20, 14913 Jüterbog, vertreten durch den Geschäftsführer ████████████████████, █████████████████████████████████ wurde der Schlusstermin zur: …

21.08.2026 · Local Court Potsdam

Decisions during proceedings

- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung - In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TDS UG (haftungsbeschränkt), Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 34441 P, Bülowstraße 20, 14913 Jüterbog, vertreten durch den Geschäftsführer ████████████████████, █████████████████████████████████ wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt ███████████████, █████████████████████████████████ festgesetzt. Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 18.415,34 EUR. Es wurde die Regelvergütung festgesetzt, § 2 InsVV. Für die Übertragung der Zustellung auf den Verwalter gemäß § 8 InsO wurde eine Aufwandsentschädigung für die Vornahme von 2 Zustellungen gewährt, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV. Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. 6.50 IN 147/23, Amtsgericht Potsdam, 20. August 2026

21.08.2026 · Local Court Potsdam

Distribution schedules (§ 188 InsO)

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TDS UG (haftungsbeschränkt), Bülowstraße 20, 14913 Jüterbog, vertreten durch den Geschäftsführer ████████████████████, █████████████████████████████████ liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen …

19.05.2026 · Local Court Potsdam

Other

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TDS UG (haftungsbeschränkt), Bülowstraße 20, 14913 Jüterbog, vertreten durch den Geschäftsführer ████████████████████, █████████████████████████████████ hat der Verwalter am 13.05.2026 einen Antrag auf Festsetzung der …

19.05.2026 · Local Court Potsdam

Other

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TDS UG (haftungsbeschränkt), Bülowstraße 20, 14913 Jüterbog, vertreten durch den Geschäftsführer ████████████████████, █████████████████████████████████ wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die …

12.04.2024 · Local Court Potsdam

Other

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TDS UG (haftungsbeschränkt), Bülowstraße 20, 14913 Jüterbog, vertreten durch den Geschäftsführer ████████████████████, █████████████████████████████████ hat der Verwalter am 10.04.2024 Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO …

12.12.2023 · Local Court Potsdam

Opening of proceedings

6.50 IN 147/23 (Geschäftsnummer) Amtsgericht Potsdam Beschluss In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TDS UG (haftungsbeschränkt), Bülowstraße 20, 14913 Jüterbog, vertreten durch den Geschäftsführer ██████████████, █████████████████████████████████ Geschäftszweig: Hausmeisterservice HRB …

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