Fell Das Haus GmbH Losheim am See
Saarbrücken, HRB 63951
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Decisions during proceedings
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Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 61 IN 64/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 63951 eingetragenen Fell Das Haus GmbH, Niederlosheimer Straße 85, 66679 Losheim am See, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer ██████████████████████, und ███████████████████, und ████████████████, Verfahrensbevollmächtigte: █████████████████████ & Kollegen, █████████████████████████████████ wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über: 1. Zustimmung zu der Vereinbarung mit dem ehemaligen Geschäftsführer ███████████████ vom 31.08.2026; bestimmt auf Mittwoch, 14.10.2026, 09:15 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24. Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. 61 IN 64/23 Amtsgericht Saarbrücken, 18.09.2026
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