Flensburger Fischmarkt Ralf Jessen e.K. Flensburg
Flensburg, HRB 1940 FL
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56 IN 344/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. ███████████, geb. am ██████████, ████████████████████████████████, Inh. d. Fa. Flensburger Fischmarkt █████████████████, █████████████████████████████ - Schuldner - 1. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 212 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse - Entscheidung über eine abweichende Vergütungsregelung erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich binnen 4 Wochen nach der Veröffentlichung - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände - Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung (mit Begründung und Glaubhaftmachung) - sowie Anträge auf Übertragung der oben bezeichneten Aufgaben auf den Treuhänder und eine abweichende Vergütungsregelung hierfür - sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Hinweise: In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden. Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung. Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 27.10.2026
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