FRAMI Projektentwicklung Verwaltungs GmbH Gadebusch
Schwerin, HRB 9500
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580 IK 502/23 In dem Restschuldbefreiungsverfahren d. ██████████████████, geboren am ██████████, ████████████████████████████████, vertreten durch die Betreuerin ████████████ - Schuldner - Beschluss: 1. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt. 2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.08.2023 eine Forderung gegen den Schuldner hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben. Von der Erteilung der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO genannten Forderungen. Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 23.09.2026
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