Möbel Leuer GmbH Treis-Karden
Koblenz, HRB 29546
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1 IN 83/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Möbel Leuer GmbH, Forstbachweg 14a, 53639 Königswinter (AG Koblenz, HRB 29546), vertr. d.: ███████████, als GF der Fa. Möbel Leuer GmbH, █████████████████████████████████████████, (Geschäftsführer), wird für eventuelle Vorsteuererstattungsansprüche aus den noch zu begleichenden Masseverbindlichkeiten, insbesondere der Vergütung der Insolvenzverwalterin, der potentiellen Quotenzahlung aus dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des ███████████ (Az.: 92 IK 334/24) und eventuelle weitere Verwertungserlöse der Vorbehalt der Nachtragsverteilung angeordnet. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cochem, Ravenéstraße 39, 56812 Cochem einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Cochem, 18.08.2026
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