MS-Bausanierung GmbH Koblenz

Koblenz, HRB 25678

Insolvency proceedings Decisions during proceedings
Application date
Opening date 12.01.2024
Administrator

26.08.2026 · Local Court Koblenz

Decisions during proceedings

Diesen Text im Internet veröffentlichen ___________________________________________________________________ Veröffentlichungstext In dem Insolvenzverfahren der MS-Bausanierung GmbH, Silberstraße 27, 56077 Koblenz (AG Koblenz, HRB 25678), vertreten durch: 1. █████████████████████, ██████████████████████████████████████, (Geschäftsführer), vertreten durch: 1.1. …

26.08.2026 · Local Court Koblenz

Decisions during proceedings

Diesen Text im Internet veröffentlichen ___________________________________________________________________ In dem Insolvenzverfahren der MS-Bausanierung GmbH, Silberstraße 27, 56077 Koblenz (AG Koblenz, HRB 25678), vertreten durch: 1. █████████████████████, ██████████████████████████████████████, (Geschäftsführer), vertreten durch: 1.1. █████████████, ██████████████████████████████, (Bevollmächtige/r), wird die Vergütung der Insolvenzverwalterin , Rechtsanwältin ███████████████ , auf xxx € und der Auslagensatz auf xxx € jeweils zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer i.H.v.xxx € insgesamt auf xxx € festgesetzt. Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Durch Beschluss vom 09.01.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet und Rechtsanwältin ███████████████ zur Insolvenzverwalterin bestellt worden. Mit Schreiben vom 15.12.2025 beantragt die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und ihrer Auslagen. Die Vergütung der Insolvenzverwalterin wird nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Die Masse beträgt xxx€. Die Vergütung errechnet sich wie folg (§ 2 InsVV)t: 40 % aus xxx € █████ 26 % aus xxx € xxx € 7,5 % aus ███████████ Summe: xxx € Nach § 3 InsVV ist ein Abschlag auf die Verwaltervergütung zuzubilligen bei einer erheblichen Abweichung vom Regelfall. Hier berechtigen folgende Umstände zu einer Erhöhung der Vergütung: Vorläufige Insolvenzverwaltung Wegen der Einzelheiten wird auf die Ausführungen in dem Schlussbericht verwiesen. Unter Berücksichtigung der dargelegten Erhöhungskriterien wird daher für das vorliegende Verfahren ein Bruchteil von 90 % der oben berechneten Vergütung für angemessen angesehen. Daneben stehen der Insolvenzverwalterin die Erstattung der Auslagen und die Geltendmachung der Umsatzsteuer (§§ 7, 8 InsVV) zu. Die Insolvenzverwalterin kann nach ihrer Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschalsatz fordern, der im ersten Jahr des Verfahrens 15 %, danach 10 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 € je angefangenen Monats der Dauer der Tätigkeit des Verfahrens beträgt. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen, § 8 Abs. 3 InsVV . Vorliegend wurden Auslagen in Höhe von xxx € geltend gemacht. Die Insolvenzverwalterin hat darüber hinaus gemäß § 7 InsVV Anspruch auf Erstattung der von ihm zu zahlenden Umsatzsteuer. Zur Vermeidung von Wiederholungen darf auf den Festsetzungsantrag vom 15.12.2025 vollinhaltlich Bezug genommen werden. Es ist somit antragsgemäß wie geschehen festzusetzen. Der vollständige Vergütungsbeschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 € übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Koblenz Karmeliterstraße 14 56068 Koblenz oder bei dem Landgericht Koblenz Karmeliterstraße 14 56068 Koblenz einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Koblenz Karmeliterstraße 14 56068 Koblenz einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Koblenz, 19.08.2026 Das Amtsgericht - Abt. 21- 21 IN 183/23

28.07.2026 · Local Court Koblenz

Decisions during proceedings

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS-Bausanierung GmbH, Silberstraße 27, 56077 Koblenz (AG Koblenz, HRB 25678), vertr. d.: 1. █████████████████████, ██████████████████████████████████████, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. █████████████, ██████████████████████████████, (Bevollmächtige/r), wird …

05.01.2026 · Local Court Koblenz

Other

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS-Bausanierung GmbH, Silberstraße 27, 56077 Koblenz (AG Koblenz, HRB 25678), vertr. d.: 1. █████████████████████, ██████████████████████████████, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. █████████████, ██████████████████████████████, (Bevollmächtige/r), wird …

12.01.2024 · Local Court Koblenz

Opening of proceedings

21 IN 183/23: Über das Vermögen der MS-Bausanierung GmbH, Silberstraße 27, 56077 Koblenz (AG Koblenz, HRB 25678), vertr. d.: █████████████████████, ██████████████████████████████, (Geschäftsführer), ist am 09.01.2024 um 10:40 Uhr das Insolvenzverfahren …

27.10.2023 · Local Court Koblenz

Security measures

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS-Bausanierung GmbH, Silberstraße 27, 56077 Koblenz (AG Koblenz, HRB 25678), vertr. d.: █████████████████████, ██████████████████████████████, (Geschäftsführer), wird heute, am 27.10.2023 um 11:15 Uhr mit …

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