Jank, Franz Westerburg
Montabaur, HRA 20976
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Decisions in residual debt relief proceedings
14 IN 145/23: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des ██████████, geb. am ██████████, ███████████████████████████████, █████████████████████ (AG Montabaur, HRA 20976), wurde beschlossen: Die Frist zur Anhörung des Schuldners, des Insolvenzverwalters und aller Insolvenzgläubiger wird bestimmt bis zum 22.10.2026. Die Beteiligten haben bis zu dem Ende der Frist die Möglichkeit, sich zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zu äußern. Die Abtretungsfrist endet mit dem 12.10.2026. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Die Restschuldbefreiung wird gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO erteilt werden, soweit bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt wird. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Montabaur, 07.10.2026
Decisions during proceedings
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