Peek & Cloppenburg Kommanditgesellschaft Düsseldorf
Düsseldorf, HRA 6862
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Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 30/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 6862 eingetragenen Peek & Cloppenburg Kommanditgesellschaft, ██████████████████████████████████, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen Peek & Cloppenburg Düsseldorf Komplementär █████, ██████████████████████████████████████████████████, Herrn █████████████████ und Herrn ███████████ Sachwalter: Rechtsanwalt Horst Piepenburg, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf wird die Überwachung der Erfüllung des Insolvenzplanes vom 23.08.2023 aufgehoben, weil die Ansprüche, deren Erfüllung überwacht worden ist, erfüllt sind, § 268 Absatz 1 Ziffer 1 InsO. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 793 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, oder dem Beschwerdegericht, Landgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf oder dem Landgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. 505 IN 30/23 Amtsgericht Düsseldorf, 27.08.2026
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