Kalechyts, Pavel Berlin
Berlin, HRA 49037
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Decisions in residual debt relief proceedings
36k IN 5063/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. ███████████████, geboren am ██████████, ████████████████████████████████████████ - Schuldner - | Beschluss: | 1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden. 2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 04.11.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen. Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird. Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden. Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden hierzu gehört. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 14.10.2026
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Decisions in residual debt relief proceedings