Rammonat, Joachim Cochem
Koblenz, HRB 5651
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Decisions in residual debt relief proceedings
1 IN 31/23: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des ████████████████, ehemals selbstständig als Inhaber eines Fotogeschäfts unter der Firma Photo Express Cochem GmbH&CoKG, geb. am ██████████, ██████████████████████████████████████████████████, wird dem Schuldner gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO Restschuldbefreiung erteilt. Die Restschuldbefreiung gilt gemäß § 300 Abs. 1 S. 3 InsO mit Ablauf der Abtretungsfrist am 22.06.2026 als erteilt. G r ü n d e : Der Schuldner hat einen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt. Der Schuldner wurde mit Beschluss vom 20.06.2023 zum Restschuldbefreiungsverfahren zugelassen. Das Insolvenzverfahren wurde mit Beschluss vom 16.02.2024 aufgehoben. Die Abtretungsfrist ist am 22.06.2026 abgelaufen. Zu der Erteilung der Restschuldbefreiung wurden die beteiligten Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und der Schuldner gehört. Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass die erteilte Restschuldbefreiung nur diejenigen Gläubiger betrifft, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners am 20.06.2023 bereits Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren, unabhängig davon, ob sie an dem Insolvenzverfahren teilgenommen haben. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cochem, Ravenéstraße 39, 56812 Cochem einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Cochem, 24.07.2026
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Decisions during proceedings
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Distribution schedules (§ 188 InsO)
Other
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