COSMA Service GmbH Stutensee
Mannheim, HRB 725966
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Decisions during proceedings
10 IN 1027/16 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der COSMA Service GmbH Am Hasenbiel 27 76297 Stutensee vertreten durch die Geschäftsführerin ███████████████ Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 725966 - Schuldnerin - | Beschluss: | Es wird auf das Entgelt der Gläubigerausschussmitglieder 1. Rechtsanwalt █████████ , ██████████████████████████████ 2. Rechtsanwalt █████████████, ██████████████████████████████ 3. Finanzamt Karlsruhe-Durlach vertreten durch Amtsrat ████████████, ████████████████████████████████████, ein Vorschuss auf die Auslagen in Höhe von 7.996,80 € für den fälligen Versicherungsprämienbetrag (14.07.2026 - 14.07.2027) für die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bewilligt. Der Vorschuss kann vom Insolvenzverwalter der Insolvenzmasse entnommen werden. Er wird bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und der Auslagen angerechnet. Etwaige Beitragserstattungen sind ausdrücklich mitzuteilen und der Insolvenzmasse zu erstatten Gründe Nach § 9 InsVV kann das Insolvenzgericht dem Insolvenzverwalter einen Vorschuss bewilligen. Entsprechendes gilt - auch ohne gesonderte gesetzliche Regelung - für die Mitglieder eines Gläubigerausschusses, vgl. Haarmeyer/Wutzke/Förster, 4. Auflage, § 18 InsVV RN 7. Vorliegend wurde ein Vorschuss lediglich auf die Auslagen beantragt und zwar für die jährlichen Prämien einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Nach Haarmeyer/Wutzke/Förster, 4. Auflage, § 18 InsVV, RN 4 ist der Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung als Auslage gesondert erstattungsfähig. Dem Antrag war somit zu entsprechen. | Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Karlsruhe Schlossplatz 23 76131 Karlsruhe einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung. Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 09.07.2026
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