IMPRESSIONEN Versand GmbH Hamburg
Hamburg, HRB 151093
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10 IN 382/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IMPRESSIONEN Versand GmbH Kieler Straße 131 22769 Hamburg vertreten durch den Geschäftsführer Dr. ███████████████ Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRB 151093 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte PLUTA █████████████████H, ████████████████████████ | Beschluss: | 1. Für den Sachwalter Herrn Rechtsanwalt ████████████, ███████████████████████████████████ wird ein Vorschuss auf seine Auslagen zur Begleichung der Prämie für die notwendige Haftpflichtversicherung in Höhe von 1.280,20 EUR (brutto) für den Zeitraum 10.05.2026 - 10.05.2027 bewilligt. 2. Der Schuldnerin wird im Rahmen der Eigenverwaltung gestattet, die Versicherungsprämie in Höhe von 1.280,20 EUR (brutto) im Wege der Gewährung eines Vorschusses auf den Auslagenersatzanspruch des Sachwalters aus der verwalteten Insolvenzmasse zu entnehmen und an die HDI Versicherung AG, 30650 Hannover zur Begleichung der Beitragsrechnung vom 04.05.2026 (V-082-734-653-5) zu überweisen. Gründe Ein Insolvenzverwalter kann nach § 9 InsVV aus der Insolvenzmasse einen Vorschuss auf seine Vergütung und seine Auslagen entnehmen, wenn das Insolvenzgericht zustimmt. Ein Vorschussanspruch gilt auch für den Sachwalter. Aus § 4 Abs. 3 Satz 2 InsVV ist zu ersehen, dass in Verfahren mit einem besonderen Haftungsrisiko die Prämie für eine zusätzliche Haftpflichtversicherung erstattungsfähig ist. Der Sachwalter hat auch den Versicherungsschein und die Rechnung über die Versicherungsprämie vorgelegt sowie erläutert, dass insoweit die Versicherungsprämie prozentual auf die zwei in den Versicherungsschutz einbezogenen Gesellschaften verteilt wurden, entsprechend den im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2023 von den Gesellschaften jeweils erzielten Nettoumsätzen. Die Tätigkeit des Sachwalters ist mit einem besonderen Haftungsrisiko verbunden. Die Geschäftsbetriebe der Insolvenzschuldnerinnen wurden im Eigenverwaltungsverfahren eingestellt und werden derzeit abgewickelt. Eine Versicherungssumme von 50 Mio. € ist, nach Art und Umfang der Insolvenzverfahren sowie unter Berücksichtigung der tatsächlich bestehenden Haftungsrisiken, als angemessen anzusehen. Angesichts der besonderen Höhe der Auslagen war gemäß § 9 Abs. 2, 2. Alt. InsVV ein entsprechender Vorschuss festzusetzen. | Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Karlsruhe Schlossplatz 23 76131 Karlsruhe einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung. Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 26.08.2026
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