Tordai, Sascha Carl-Philip Franz-Josef Karl Schönberg
Kiel, HRA 11037 KI
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Decisions in residual debt relief proceedings
94 IN 26/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. ██████████████████████████████████████████, geboren am ██████████, █████████████████████████████ handelnd unter: █████████████, ████████████████████████████, Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRA 11037 KI handelnd unter: █████████████████ - Schuldner - Beschluss: 1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden, auch wenn das Insolvenzverfahren noch nicht beendet ist. 2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 01.10.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen. Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird. Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden. Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden hierzu gehört. Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht - 01.09.2026
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