Helmut Lehmer GmbH Bruck

Amberg, HRB 973

Insolvency proceedings Decisions after termination of proceedings
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Decisions after termination of proceedings

267 IN 565/05 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Helmut Lehmer GmbH, Nittenauer Straße 53, 92436 Bruck, vertreten durch den Geschäftsführer █████████████ Registergericht: Amtsgericht Amberg Register-Nr.: HRB 973 - Schuldnerin - | In dem am 06.11.2023 aufgehobenen Insolvenzverfahren wird auf Antrag des Insolvenzverwalters die Nachtragsverteilung hinsichtlich Gegenständen, die nachträglich aus der Masse ermittelt wurden sowie für zurückbehaltene Beträge, die für die Verteilung frei wurden, angeordnet. Die angeordnete Nachtragsverteilung betrifft folgende Gegenstände: 1. Angemeldete Insolvenzforderungen der RESA System Engineering GmbH zur Insolvenztabelle lfd.Nrn. 475 und 711, insgesamt 14.443,59 € (brutto). 2. Die nach dem Schlusstermin vereinbarten Quotenzahlungen aus dem Verfahren der Burkamp Energie- und Anlagentechnik GmbH & Co.KG i. H. v. 9.257,79 € (brutto). 3. Die nach dem Schlusstermin vereinbarten Quotenzahlungen aus dem Verfahren der STAR 21 Facility Management GmbH & Co.KG i. H. v. 197,32 € (brutto). 4. Umsatzsteuererstattungen für das Jahr 2021 i. H. v. 489,63 €. Die Durchführung der Nachtragsverteilung wird dem bisherigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, übertragen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Amberg Paulanerplatz 4 92224 Amberg oder bei dem Landgericht Amberg Regierungsstraße 8-10 92224 Amberg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Amberg - Insolvenzgericht - 03.07.2026

06.11.2023 · Local Court Amberg

Decisions during proceedings

267 IN 565/05 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Helmut Lehmer GmbH, Nittenauer Straße 53, 92436 Bruck, vertreten durch den Geschäftsführer █████████████ Registergericht: Amtsgericht Amberg Register-Nr.: HRB 973 …

20.07.2023 · Local Court Amberg

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267 IN 565/05 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Helmut Lehmer GmbH, Nittenauer Straße 53, 92436 Bruck, vertreten durch den Geschäftsführer █████████████, █████████████████████████████████ Registergericht: Amtsgericht Amberg Register-Nr.: HRB 973 …

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