Druckguss Heidenau GmbH Dohna

Dresden, HRB 8298

Insolvency proceedings Decisions during proceedings
Application date
Opening date
Administrator

Today · Local Court Dresden

Decisions during proceedings

Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 564 IN 1362/12 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Druckguss Heidenau GmbH, Müglitztalstraße 43, 01809 Dohna, Amtsgericht Dresden , HRB 8298 vertreten durch den Geschäftsführer ████████████ ergeht am 08.07.2026 nachfolgende Entscheidung: Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit die Vergütung festgesetzt. Der Vorschussbetrag ist auf die Vergütung anzurechnen. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Restbetrag der festgesetzten Vergütung aus der Masse zu entnehmen. Gründe: Das Verfahren wurde am 01.09.2012 eröffnet. Der Festsetzung liegt der Antrag vom 23.01.2025 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO. Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 12.304.580,14 EUR. Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV . Zusätzlich zur Regelvergütung steht dem Insolvenzverwalter noch ein Mehrbetrag gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV zu. Der Insolvenzverwalter beantragt in der Gesamtschau einen Zuschlag in Höhe von 780 Prozent. Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 23.01.2025 verwiesen. Nach § 3 InsVV ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der verwalterlichen Geschäftsführung dies erfordern. Dieser Fall ist vorliegend durch die Betriebsfortführung mit durchschnittlich 350 Arbeitnehmern über einen Zeitraum von 16 Monaten, die Konzernstruktur, der Arbeitnehmerangelegenheiten, des globalen M&A Prozesses, der Kundenvereinbarungen, der Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen, der erheblichen Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten und der Zusammenarbeit mit dem Gläubigerausschuss gegeben. Die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde durch einen Abschlag berücksichtigt. An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt. Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen ein Auslagenersatz in Höhe von 2,80 EUR pro Zustellung gemäß Beschluss des BGH vom 21.03.2013, Az: IX ZB 209/10 gewährt. Darüber hinaus sind die Kosten der verfahrensbezogenen Haftpflichtversicherung zu erstatten. Der Abschluss einer zusätzlichen Haftpflicht war dem Umfang und des Haftungsrisikos des Verfahrens nach angemessen. Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV. Rechtsbehelfsbelehrung: | Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden Olbrichtplatz 1 01099 Dresden einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

04.02.2026 · Local Court Dresden

Decisions during proceedings

Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 564 IN 1362/12 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Druckguss Heidenau GmbH, Müglitztalstraße 43, 01809 Dohna, Amtsgericht Dresden , HRB 8298 vertreten durch den …

05.05.2023 · Local Court Dresden

Decisions during proceedings

Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen Aktenzeichen: 564 IN 1362/12 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Druckguss Heidenau GmbH, Müglitztalstraße 43, 01809 Dohna, Amtsgericht Dresden , HRB 8298 vertreten …

File a claim against Druckguss Heidenau GmbH

We help you prepare a complete claim filing for the insolvency proceedings.

Druckguss Heidenau GmbH Dohna

Based on your input and the available proceedings data we generate a ready-to-sign PDF that you can submit directly to the insolvency administrator. You can attach invoices, contracts, wage statements or reminders as supporting documents.

The process typically takes less than 5 minutes.

Included services

  • Step-by-step capture of your claim
  • Automatic generation of the claim filing
  • PDF document for download
  • Cover letter to the insolvency court
  • Overview of the filed claim positions

Why do I have to pay?

The claim filing is generated automatically from your input and delivered as a finished PDF. All legally required information, every attachment and the individual cover letter are prepared for you.

Individual EUR 29.99
Company ? EUR 49.99