Schüller Markisen Metallbau GmbH Koblenz
Koblenz, HRB 24361
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Decisions during proceedings
In dem Insolvenzverfahren Schüller Markisen Metallbau GmbH, Am Berg 6, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRB 24361), vertr. d.: 1. ███████████████████████████, ███████████████████████████, (Geschäftsführer), 2. ██████████████████████, ████████████████████████████████████, (Geschäftsführer), wird besonderer Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf 31.08.2026. Der Termin dient zur Ermächtigung des Insolvenzverwalters gegen das Finanzamt Klage in Höhe von 380.000 EUR zu erheben. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung als erteilt (§160 Abs. 1 S. 3 HS 1 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Koblenz Karmeliterstraße 14 56068 Koblenz einzulegen. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden. 56068 Koblenz, 30.07.2026 Das Amtsgericht -Abt.21- 21 IN 43/23
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