Christensen, Anke Bettina Munkbrarup
Flensburg, HRA 3675 FL
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Decisions in residual debt relief proceedings
56 IN 105/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. ████████████████████████, geboren am ██████████, ██████████████████████████ Inhaber der Automaten ███████████████████████████████████████, Munkbrarup, Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRA 3675 FL - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte RENNEBERG LEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Am Sandtorkai 50, 20457 Hamburg, Gz.: 56/23 / SK / AS | Beschluss: | 1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden. 2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 14.08.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen. Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird. Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung der Schuldnerin zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden. Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden hierzu gehört. | Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 03.07.2026
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