Sport-Hesse, Inh. Christoph J. Hesse e.K. Ruppach-Goldhausen
Montabaur, HRA 21623
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Decisions in residual debt relief proceedings
14 IN 44/23: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Sport-Hesse, Inh. ███████████████████████, ██████████████████████████████████████████████████████████████, vertr. d.: ██████████████████████████████, █████████████████████████████████████████, (Inhaber), ist dem Schuldner durch Beschluss vom 20.08.2026 rechtskräftig Restschuldbefreiung erteilt worden. Das Insolvenzverfahren bleibt hiervon unberührt. Das Vermögen, das der Schuldner nach dem 01.07.2026 erwirbt, gehört nicht mehr zur Insolvenzmasse. Dies gilt nicht für Vermögensbestandteile, die auf Grund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse zurückgewährt werden oder die auf Grund eines von dem Insolvenzverwalter geführten Rechtsstreits oder auf Grund Verwertungshandlungen des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse gehören. Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners am 01.07.2023 Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren, auch wenn sie nicht an dem Insolvenzverfahren teilgenommen haben. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Montabaur, 24.08.2026
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