Sport-Hesse, Inh. Christoph J. Hesse e.K. Ruppach-Goldhausen
Montabaur, HRA 21623
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Decisions in residual debt relief proceedings
14 IN 44/23: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Sport-Hesse, Inh. ███████████████████████, ██████████████████████████████████████████████████████████████, vertr. d.: ██████████████████████████████, █████████████████████████████████████████, (Inhaber), endete die Wohlverhaltensperiode mit dem 01.07.2026. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Das Gericht beabsichtigt deshalb gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO die Restschuldbefreiung zu erteilen, soweit bis zum 10.08.2026 keine entgegenstehenden Anträge vorliegen werden. Diese Frist dient der Anhörung des Schuldners, des Insolvenzverwalters und aller Insolvenzgläubiger zu der Erteilung der Restschuldbefreiung. Eventuelle Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung müssen innerhalb der Frist bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein. Sollte bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt werden, wird die Restschuldbefreiung erteilt. Amtsgericht Montabaur, 03.07.2026
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